Taxi & Mietwagen Service Hannover
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Taxi und Transporte Ekrem Deniz, Walsroderstraße 62, 30855 Langenhagen
(nachfolgend Taxi Ekrem Deniz genannt)
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Taxi Ekrem Deniz und den Kunden der von Taxi Ekrem Deniz
angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten
aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB
wird in den Fahrzeugen von Taxi Ekrem Deniz zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der
Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Taxi Ekrem Deniz
sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im
Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1. Taxi Ekrem Deniz nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu
den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet
veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Taxi Ekrem Deniz
entweder diesen Auftrag schriftlich im voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten
wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers
erfolgt sein, behält sich Taxi Ekrem Deniz den Rücktritt vor.
2. Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen,
Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen
Taxi Ekrem Deniz Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass
zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann.
Anderenfalls haftet der Kunde für Taxi Ekrem Deniz entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen
können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter
Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, Taxi Ekrem Deniz die genauen Flugdaten,
insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum
Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft,es sei denn der Kunde teilt Taxi Ekrem Deniz die geänderte
Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für Taxi Ekrem Deniz zumutbar und möglich, sich rechtzeitig
über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
3. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen,
fallen folgende Stornogebühren an:
a. bis 2 Stunden vor Fahrtantritt kostenlose Stornierung
c. weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung)
50% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes. Taxi Ekrem Deniz behält sich bezüglich
der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu
entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen
oder nicht, die obenstehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
§ 3 Preise
1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher
Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch
Taxi Ekrem Deniz im Internet veröffentlichten aktuellen Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der
Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin
mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Taxi Ekrem Deniz berechtigt, den Preis
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des
Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht
gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für
die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher
minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter
Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche
minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden
und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos
möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von
ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Taxi Ekrem Deniz freigestellt. Die Kunden haben
auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder
Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zulegende Fahrstrecke auf
Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen
Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist Taxi Ekrem Deniz die Wahl der Fahrstrecke
freigestellt.
4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der
Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Taxi Ekrem Deniz natürlich gern bei der
sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist
oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen
werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher
Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das
ausdrückliche Einverständnis von Taxi Ekrem Deniz untersagt.
6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Taxi Ekrem Deniz dieses nur auf
ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei
Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von
Taxi Ekrem Deniz in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des
Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten
Übernahmebestätigung, ist dies Taxi Ekrem Deniz direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von
Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen
davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde. Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert.
2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach
Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Taxi Ekrem Deniz über den Betrag unbeschränkt verfügen
kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Taxi Ekrem Deniz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls Taxi Ekrem Deniz nachweisbar ein höherer
Verzugsschaden entstanden ist, ist Taxi Ekrem Deniz berechtigt, auch diesen geltend zu machen
(§288 Abs. 3 BGB).
5. Taxi Ekrem Deniz steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an
überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Taxi Ekrem Deniz ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Taxi Ekrem Deniz ist berechtigt, gepfändete
Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis
zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu
verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandnahme ist Taxi
Ekrem Deniz berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zu erheben.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des
Transportes durch Taxi Ekrem Deniz in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser
Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Taxi Ekrem Deniz
transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer
Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher
Verschleiß zu betrachten.
2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung
durch Taxi Ekrem Deniz gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Taxi Ekrem
Deniz umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem
eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser
Genuss durch Taxi Ekrem Deniz gestattet wurde.
5. Taxi Ekrem Deniz haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am
Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit
zwischen Taxi Ekrem Deniz und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2)
die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel,
Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt
insbesondere bei Flughafenfahrten. Taxi Ekrem Deniz haftet ferner nicht, wenn der Kunde die
Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa
durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder
eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet
diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich
ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend
gemacht werden.
7. Die Haftung von Taxi Ekrem Deniz für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind,
ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig durch Taxi Ekrem Deniz verursacht wird.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach-
oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von
Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder
fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Taxi Ekrem Deniz oder dritten Personen entstehen. Dies gilt
imbesonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte
Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Taxi Ekrem
Deniz neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die
durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
§ 7 Datenschutz
Taxi Ekrem Deniz erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner
personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für
Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 30855 Langenhagen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist
Hannover.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung
ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder
Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke
besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck
des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt
gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem
Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein
dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist
oder Termin) als vereinbart gelten.